Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Colostrum s.r.o.

Allgemeines:

Mit der Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Verkaufsbedingungen an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftichen Bestätigung. Verweist der Käufer seinerseits auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen, soweit sie von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu unserem Nachteil abweichen. Für die Abgabe der Produkte gelten die einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) sowie des Medizinproduktegesetzes (MPG). Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf unserer Produkte in das Ausland bedarf wegen möglicherweise bestehender abweichender nationaler Regelungen unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.

Angebote und Bestellungen:

Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nicht bindend. Der Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung bzw. die mündliche Vereinbarung schriftlich bestätigen oder ihr durch Übersendung der Waren und der Rechnung entsprechen. Dies gilt auch für Bestellungen, die der Käufer auf elektronischem Wege vornimmt. Zur Übersendung einer Zugangsbestätigung sind wir nicht verpflichtet. Bei umfangreicheren Bestellungen behalten wir uns vor, dem Besteller ein neues Angebot zu unterbreiten. In diesem Falle kommt der Vertrag mit uns erst dann zustande, wenn der Besteller unser Angebot annimmt.

Lieferung:

Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt auch hinsichtlich der Einsatzstoffe, die wir zur Herstellung unserer Produkte benötigen und der Handelswaren, einschließlich technischer Geräte. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere für den Fall eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet. Wir sind in zumutbarem Umfange zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung ab Lager Simbach erfolgt auf Gefahr des Empfängers mit Transportmitteln unserer Wahl.

Zahlung:

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Kalendertage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung bzw. Warenlieferung mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon, tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:

Der Käufer kann die Aufrechnung mit unseren Forderungen nur erklären, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch noch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Dies gilt insbesondere, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo vom Käufer anerkannt worden ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang insoweit berechtigt, als er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber dem Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt, solange er nicht zum Nachteil des Verkäufers handelt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. Der Käufer verpflichtet sich zudem, auf Anforderung alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen, die zum Einzug der Forderungen benötigt werden. Der Käufer verpflichtet sich ferner, auf Verlangen des Verkäufers seinen Abnehmern die Abtretung mitzuteilen. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Bei Einstellung der Forderungen des Verkäufers in Kontokorrent bezieht sich die Vorausabtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf durch den Käufer auf den Schlusssaldo.

Verletzung von Vertragspflichten (Gewährleistung):

Mängelrügen und Beanstandungen wegen der Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware hat der Käufer sofort, jedoch spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung des Weiterverkaufs unter Angabe von Bestelldatum, Rechnungs- und Kundennummer schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden das Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.

Haftungsbeschränkung:

Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei deliktischer Haftung. Die Bestimmungen gelten nicht für Ersatzansprüche für den Schaden wegen Verzögerung der Leistung sowie für Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

Verjährung:

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in einem Jahr. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Übergang der Transportgefahr auf den Kunden. Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt-, Verletzung von Vertragspflichten oder dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsregel. Für die Verjährung der Rückgriffsansprüche des Kunden gilt § 479 BGB.

Datenspeicherung:

Wir weisen darauf hin, dass üblichem Geschäftsverkehr entsprechend, die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in unserer Datenverarbeitung gespeichert werden. Mit der Bestellung erteilt der Kunde hierzu sein Einverständnis.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist München. Gerichtsstand für alle sich aus der Lieferung ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile München. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Eine etwaige Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.